AGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ruths Pötte

Ausschließlichkeitsklausel

Es gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ruths Pötte für die gesamten und späteren Geschäftsbeziehungen.

 

Auftragserteilung

Alle Angebote von Ruths Pötte sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden. Sollte Ruths Pötte im Vorfeld eines Auftrages eine Anzahlungsrechnung stellen, so gilt der Auftrag erst nach Eingang der Zahlung als verbindlich. In Ausnahmefällen kann diese Zahlung auch in bar am ersten Arbeitstag erfolgen. Die Absage seitens der Produktion wird, wenn nicht bis zwei Wochen vor Produktionsbeginn gekündigt wird, mit 25% des Auftragsvolumens berechnet. Danach stellen wir die Absage mit 50% des Auftragsvolumens in Rechnung.

 

Abbruch von Drehtagen

Abgebrochene Drehtage werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Produktionsbedingte Absagen oder Verschiebungen von Drehtagen werden, wenn nicht 48 h vorher angekündigt, zu 50 % berechnet. 

 

Absage des Auftrages

Der Ausfall / die Absage der gesamten Produktion wird, wenn nicht bis zwei Wochen vor Drehbeginn abgesagt, mit 30 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt. Danach stellt Ruths Pötte die Absage mit 75 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung. 

 

Verschiebungen von Drehtagen

Bei produktionsbedingten Verschiebungen von Drehtagen ab oder innerhalb des vereinbarten Produktionszeitraumes berechnen wir ein Drehausfallgeld von 50 % des vereinbarten Volumens für den gesamten ausfallenden Zeitraum (d. h. für die abgesagten Drehtage). Bei produktionsbedingten Verschiebungen von mehr als fünf Drehtagen ab oder innerhalb des vereinbarten Produktionszeitraumes behalten wir uns vor, den gesamten Vertragszeitraum oder Teile des Vertragszeitraumes zu stornieren.

 

Kündigungsfrist

Ruths Pötte behält sich eine Kündigungsfrist von fünf Werktagen vor.

 

Müllentsorgung, Frisch- und Abwasser

Für die Müllentsorgung sowie die Bereitstellung von Frischwasser sowie eine geeignete Möglichkeit der Abwasserentsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich.

 

Stromversorgung

Für die lückenlose und geeignete Stromversorgung unserer Fahrzeuge ist der Auftraggeber zuständig. Beschädigungen durch unsachgemäßen Anschluss etc. gehen zu seinen Lasten.

 

Kilometerpauschale und Reisezeit

Es fällt ein Kilometergeld für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug in Höhe von 0,60 Euro je gefahrenen Kilometer an. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden mit 25,00 € pro Stunde pro Person berechnet.

 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit vor Ort beträgt 10 Stunden. Wird die Arbeitszeit auf Veranlassung des Kunden verlängert, so werden Zuschläge in Höhe von 120,00 € pro Zweierteam pro Stunde erhoben.

 

Extreme Temperaturen und Leergut

Ab Temperaturen von 25°C um 14:00 Uhr wird ein Getränkeaufschlag von 2,50 € pro Person und Tag berechnet. Bei Verlust von leeren Getränken berechnen wir 0,25 € pro Flasche.

 

Beschädigung und Verlust des Equipments

Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Verlust des bereitgestellten Equipments, soweit dies nicht auf Verschulden von Ruths Pötte zurückzuführen ist. Die Kosten werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet.

 

Haftung

Ruths Pötte haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.

 

Fremdeinflüsse

Bei Witterungs- oder Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen, unseren Auftrag auszuführen, haftet Ruths Pötte nicht. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen verhindert, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, so behält Ruths Pötte den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Sollten die Fahrzeuge von Ruths Pötte aufgrund von technischen Defekten nicht einsatzfähig sein, werden wir versuchen, den Auftrag durchzuführen, behalten uns aber eine fristlose Kündigung vor.

 

Schlussbestimmung

 

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Ruths Pötte. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Ruths Pötte. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht mit Gerichtsstand Hamburg.